2. Oldtimerausfahrt des Heimatvereins
Rheda e. V.
in Zusammenarbeit mit dem
Motorsportclub Wiedenbrück e. V im ADAC
im Rahmen des diesjährigen
Geschichtsfestes am 07. Juli 2019
1. Veranstalter
In Zusammenarbeit mit dem MSC Wiedenbrück e. V. im ADAC
Nachfragen unter 0173 2542502 (J. Gretencord)
oder 0178 5708231 (J. Kramer)
Nennungen digital an MFGJG@T-online.de
oder per Brief an
Heimatverein Rheda e.V. |
z. Hd. H. Koch |
Am Domhof 1 |
33378 Rheda -Wiedenbrück |
2. Veranstaltung
Es handelt sich um eine touristische Oldtimerausfahrt / -wanderung für zwei– , drei- und vierrädige Kraftfahrzeuge bis Baujahr 1994 und älter.
Der Veranstalter behält sich vor, auch jüngere Fahrzeuge zum Start zuzulassen, wenn es sich um ein automobiles Kulturgut im Sinne des Veranstalters handelt.
Die Streckenführung wird mit Chinesenzeichnen beschrieben.
Es wird ohne Zeit- und Geschwindigkeitswertung gefahren.
Zusätzlich sind Sonderaufgaben zu lösen, bzw. zu absolvieren.
Die Streckenlänge beträgt etwa 80 km.
Die Teilnehmerzahl ist auf 70 mehrspurige Kraftfahrzeuge beschränkt.
3. Zeitplan
Regulärer Nennschluß Montag, den 01.07.2019
Sollten bis zu diesem Stichtag weniger Nennungen als die maximale Fahrzeuganzahl eingehen, sind auch am Tage der Veranstaltung Tagesnennungen möglich.
Veranstaltung Sonntag 07.07.2019
Eröffnung des Nennbüros im Domhof zu Rheda |
09.00 Uhr |
Nennschluss für Tagesnennungen |
10.30 Uhr |
Fahrerbesprechung |
10.40 Uhr |
Start erstes Fahrzeug |
11.00 Uhr |
Eintreffen erstes Fahrzeug am Ziel etwa gegen |
15.30 Uhr |
Aushang Ergebnisse etwa gegen |
17.00 Uhr |
Im Anschluß Siegerehrung im gemütlichen Rahmen
Pokale und Sachpreise werden nur an während der Siegerehrung anwesende Teilnehmer vergeben. Es erfolgt keine Nachsendung.
4. Nennungen / Nenngeld
Das der Ausschreibung beigefügte Nennformular ist komplett ausgefüllt und vom Fahrer unterschrieben an unter Punkt 1 hinterlegte Adressen digital oder per Brief zuzusenden und muß bis zum Nennschluß vorliegen.
Das Nenngeld beinhaltet die kompletten Fahrtunterlagen, ein Starterfrühstück, Kaffee u. Kuchen und ein reichhaltiges Grillbuffet für Fahrer und Beifahrer (Auto) oder nur für den Fahrer (Krad)
Höhe des Nenngeldes:
Einzelnennung Motorrad |
35.- |
Einzelnennung Auto |
60.- |
Aufschlag für Nennung nach 01.07.2019 |
10.- |
Verpflegungszuschlag weiterer Beifahrer |
25.- |
Das Nenngeld ist mit Abgabe der Nennung entweder unter Angabe des Stichwortes Oldieausfahrt und des Fahrernamens zu überweisen an:
IBAN DE84 4785 3520 0002 0067 81
oder durch Beilage eines Verrechnungsschecks zu zahlen.
Nennungen ohne Nenngeld werden nicht bearbeitet.
5. Preise
Im Klassement Automobil Ehrenpreise für das Fahrzeug bis mindestens zum 5. Platz.
Im Klassement Motorrad Ehrenpreis für das Krad bis mindestens zum 3. Platz.
Sachpreise nach Verfügbarkeit.
6. Fahrzeuge
Die teilnehmenden Fahrer sind für den ordnungsgemäßen und verkehrstechnisch sicheren Zustand des Fahrzeugs selbst verantwortlich.
Fahrzeuge ohne behördliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr können mit rotem „07 – er Kennzeichen“ teinehmen.
7. Fahrdisziplin
Die aktuell gültigen Verkehrsvorschriften sind unter allen Umständen einzuhalten.
Jeder Verstoß hiergegen sowie jede Verwicklung in einen Verkehrsunfall führen ohne Rücksicht auf die Schuldfrage zum Wertungsausschluß.
Jeder Fall von Fahrlässigkeit, Unsportlichkeit oder nicht verkehrsmäßigem Verhalten kann Grund zum Wertungsausschluß sein.
Den Anordnungen vom Veranstalter und den von ihnen beauftragten Personen ist unbedingt Folge zu leisten.
8. Haftungsausschluß
Der Veranstalter lehnt gegenüber den Teilnehmern jede Haftung ab.
Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht von Ansprüchen jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
– Den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer,
– Behörden und irgendwelchen Personen, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit das Schadensereignis nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht,
– Den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen und Wege samt Zubehör verursacht werden,
– Die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
Wichtige Hinweise:
Zur Durchführung der Veranstaltung erheben wir personenbezogene Daten nach Richtlinien des DSGVO §6 Abs. 1 c.Mon
Als Teilnehmer dieser Veranstaltung bin ich damit einverstanden, des der Veranstalter und die Presse von der Veranstaltung, den Besuchern und Teilnehmern Fotos oder Videoaufnahmen angefertigt und ich auf diesen Fotos, zum Teil oder auch deutlich erkennbar, dargestellt werde.
Mit Abgabe der Nennung werden alle Punkte dieser Ausschreibung anerkannt.
Jeder Teilnehmer hat das Recht, im Rahmen der DSGVO Auskunft und Löschung seiner Daten zu verlangen.
Rheda, den 30. April 2019